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Prima Sprit 1l (96,4%) No.5911 - Das Original - Weingeist, Primasprit, Neutralalkohol

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Prima Sprit
Prima Sprit Neutralalkohol
Prima Sprit Neutralalkohol
Prima Sprit Neutralalkohol
Prima Sprit Neutralalkohol Mischtabelle
Mischtabelle Neutralalkohol
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  • 5911
  • 4250474606697
  • Weingeist
  • 96,4
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Produktinformationen "Prima Sprit 1l (96,4%) No.5911 - Das Original - Weingeist, Primasprit, Neutralalkohol"

Prima Sprit 1l (96,4%) No.5911 - Das Original - Hochprozentiger Alkohol für den Einsatz im Lebensmittelbereich - Unser feiner hochprozentiger Geist – den meisten geläufig unter Weingeist, Neutralalkohol, Trinkalkohol oder Ethanol – bildet die Basis für die Herstellung von Likören (z.B. Eierlikör), Gin, Spirituosen und vielen anderen alkoholischen Ansätzen.

  • geruchs- und geschmacksneutral.
  • aus Rohstoffen landwirtschaftlichen Ursprung
  • inklusive Mischtabelle / Ansatztabelle (siehe Bild 5)

Selbst gemachter Likör oder Spirituosen? Mit unserem Primasprit mit einem Alkoholgehalt von 96,4 % können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Ausgesuchte Rohstoffe aus heimischer Landwirtschaft machen diesen Ansatzschnaps aus Mecklenburg-Vorpommern zur idealen Basis für Ihre eigenen Rezepturen.

Unsere praktische Mischtabelle hilft Ihnen genau das passende Verhältnis für Ihre Eigenkreation zu ermitteln.

Probieren Sie es aus. Ob Eierlikör, Obstliköre oder selbst aromatisierter Gin. Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt und unser Primasprit ist Ihr perfekter Begleiter.

Produktart: Alkohol
Frucht / Geschmack: geschmacklos
Alkoholgehalt in % vol: 96,4
Verpackung: Flasche (Drehverschluss)
Netto-Füllmenge (ml): 1000ml
Region & Herstellungsland: Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Flaschengröße (L): 1.0
Farbe: klar
Serviertemperatur: 15-18°C
Inverkehrbringer: Schwechower Obstbrennerei GmbH, Am Park 5, 19230 Schwechow
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F5

Geschichte - Transit über die Fernverkehrsstraße 5 in der DDR

Die heute als Bundesstraße 5 (B5) bekannte Fernverkehrsstraße 5 (F5) wurde in der DDR insbesondere nach der Ernennung zur Transitstrecke ab Juni 1972 täglich durch BRD-Bürger für die Reise zwischen den Grenzübergängen Lauenburg / Horst und Berlin-Staaken genutzt. Im November 1982 endete der Transit über die F5 mit der Eröffnung der Autobahn 24.

Vorgeschichte der Fernverkehrsstraße 5 bis zur Gründung der DDR

Verschiedene Teilstrecken der Fernverkehrsstraße 5 wurden ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts fertiggestellt. Nach der Umbenennung zur Reichsstraße im Jahr 1934 kam es zu Änderungen des Straßenverlaufs. Im Anschluss an die Teilung Deutschlands war die Strecke ab 1949 in der DDR wieder als Fernverkehrsstraße 5 bekannt, während der Straßenabschnitt im BRD-Staatsgebiet die Bezeichnung Bundesstraße erhielt.

Erleichterter Transit über die F5 durch Abkommen ab 1972

Ein Abkommen zwischen der DDR und der BRD ermöglichte ab dem 3. Juni 1972 einen erleichterten Transit über die F5. Dieses Transitabkommen wurde in der westdeutschen Bundeshauptstadt Bonn am 17. Dezember 1971 unterzeichnet. Zuvor blieb die Nutzung der Fernverkehrsstraße 5 für BRD-Bürger nur im Rahmen des Interzonenverkehrs mit zahlreichen Kontrollen und Wartezeiten auf dem DDR-Staatsgebiet möglich. Außerdem mussten Personen aus Westdeutschland auf der DDR-Strecke bis 1972 Gebühren für ein erforderliches Visum und die Straßennutzung begleichen, um über den Landweg West-Berlin zu erreichen.

Reisende aus der BRD waren beim Transit über die F5 nicht mehr dazu verpflichtet, anfallende Kosten auf dem ostdeutschen Streckenabschnitt selbst zu bezahlen. Stattdessen kam die Bundesrepublik hierfür mit der Zahlung einer jährlichen Pauschalsumme an die DDR auf. Bei einer Fahrt zwischen der BRD und West-Berlin ohne Verkehrshalt im DDR-Gebiet waren beim Transit auf der F5 keine Durchsuchungen der westdeutschen Bürger und Fahrzeuge mehr vorgesehen. Nur an der überwachten Raststätte Quitzow durften BRD-Bürger zwischenzeitlich anhalten und in einem Gasthof essen oder einkaufen. Zudem vereinbarten die deutschen Teilstaaten im Transitabkommen Maßnahmen gegen versuchte Fluchthilfe für DDR-Bürger.

Regelmäßige Nutzung durch Radfahrer und A24 als Ersatz ab 1982

Obwohl die F5 eine Fernverkehrsstraße war, durften in den Sommerhalbjahren ab 1972 zunächst auch Radfahrer aus der BRD die Strecke für den Transit nutzen. Das änderte sich, als am 30. Juni 1981 der Transitverkehr zwischen Berlin-Staaken und Hamburg erstmals über einen fertiggestellten Teilabschnitt der neuen Autobahn 24 geführt wurde. Nachdem weitere Abschnitte fertiggestellt waren, ersetzte die A24 die F5 beim Transit ab dem 20. November 1982 bereits fast vollständig. An diesem Tag eröffneten die Verkehrsminister der DDR und der BRD die Autobahn. Daraufhin sperrten die Behörden die F5 für den Transit.


F5 ist eine eingetragene Marke der Schwechower Obstbrennerei GmbH auf Gut Schwechow (MV). Bei uns entstehen Brände, Geiste, Liköre und Gin höchster Güte. Mit den F5-Spirituosen widmet sich die Brennerei der Tourismusförderung der ländlichen Bereichen in Mecklenburg-Vorpommern.

Partner des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe

Die Schwechower Obstbrennerei ist Partner des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Wir wirtschaften im Einklang mit der Natur. Unsere Produkte und Dienstleistungen stehen für Qualität, Umweltfreundlichkeit und Regionalität. Mit einem Teil der Einnahmen aus dem Verkauf von F5-Produkten unterstützen wir Projekte unseres Partners.

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